Aufgaben
Die Zentrale Leitstelle erfüllt nachfolgende Aufgaben
- Entgegennahme aller Hilfeersuchen
- notwendige Einsatzmaßnahmen veranlassen, lenken und koordinieren
- Einsatz der Rettungsmittel und Einsatzkräfte steuern
- koordinieren der Dienstpläne der Rettungswachen aller Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich
- Übernahme von Aufgaben Dritter, z. B. die Alarmierung des kassenärztlichen Notdienstes
- Nachweis über die Aufnahme- und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich führen
- Unterstützung anderer Leitstellen, insbesondere zur Verkürzung der Rettungsfristen
- Zusammenwirkung bei Einsätzen an Gefahrenschwerpunkten
Die oben stichpunktartig aufgeführten Aufgaben einer Zentralen Leitstelle für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz sind gesetzlich festgeschrieben. In Thüringen werden diese im Rettungsdienstgesetz definiert. Alle anderen Gesetze, die sich mit Hilfeleistungen (z. B. das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz beschäftigen) verweisen auf dieses Gesetz.
Hilfeersuchen sind hier an der richtigen Stelle
Die grundlegende Aufgabe besteht darin alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen. Das bedeutet aber nicht jedes Hilfeersuchen auch selbst zu bearbeiten. Die Annahme z.B. eines Anrufes in einer Leitstelle ist bereits die Entgegennahme des Hilfesuchenden. Sinn ist dem Hilfesuchenden eine Anlaufstelle für sein Problem zu bieten. Die Entscheidung über die Art der Hilfe liegt bei der Leitstelle. So formuliert der Gesetzgeber auch die sogenannte Hilfe zur Selbsthilfe, also dem Hilfesuchenden einen Hinweis zu geben, wie er sich selber Hilfe organisieren kann. Als Beispiel kann hier die Benennung einer Bereitschaftsapotheke sein und nicht die Besorgung der Medikamente durch die Leitstelle.
Ist es nun aber notwendig dem Hilfesuchenden professionelle Hilfe zu organisieren, dann ist die Leitstelle dafür zuständig diese zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Das bedeutet die Hilfskräfte von Feuerwehr oder Rettungsdienst zu alarmieren, den Einsatzort anzuweisen und die verschiedenen Hilfskräfte auf die Einsätze logisch zu verteilen.
Koordinierende Zusammenarbeit mit den Hilfskräften
Dienstpläne zu koordinieren bedeutet, im Überblick zu behalten, welche Hilfsorganisation, wann die vertraglich gebundenen Dienste anbieten muss. Jeder Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise und kreisfreien Städte, binden Hilfsorganisationen per Auftrag die Aufgaben im Rettungsdienst zu übernehmen. Den Hilfsorganisationen werden, nach statistischen Angaben, Zeiten zur Dienstleistung zu gewiesen. Das zu beaufsichtigen ist ebenfalls Auftrag der Leitstellen. Abweichungen müssen unverzüglich dem Aufgabenträger gemeldet werden um Defiziten bei der Versorgung der Bevölkerung planerisch entgegenzuwirken.
Aufgabenvielfalt
Außerdem ist es für Integrierte Leitstellen möglich Aufgaben von Anderen zu übernehmen. Es hat sich seit Einführung des sogenannten Erfurter Modells bewährt, dass die Zentrale Leitstelle Erfurt Vermittler des Notfalldienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Erfurt ist. Patienten die nicht transportfähig sind und einen Hausbesuchsdienst benötigen, können diesen während die Schließzeit der Hausarztpraxis über die Leitstelle anfordern. Das Hilfeersuchen wird sachgerecht abgefragt und bearbeitet, an den Bereitschaftsarzt weitergeben und ggf. bei Erfordernis durch ein höherwertiges Rettungsmittel bearbeitet.
Die Versorgung der Patienten im Blick
Die Leitstellen sind verpflichtet einen Bettennachweis der im Rettungsdienstbereich befindlichen Krankenhäuser zu führen. Das macht sich erforderlich um einen Überblick über die Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser zu bekommen. Im Fall einer Großschadenslage ist die Leitstelle, in Zusammenarbeit mit dem Leitenden Notarzt, in der Lage, die Verletzten nach Art und Schwere der Verletzung, sowie den daraus abzuleitenden Versorgungsmaßnahmen, auf die Krankenhäuser aufzuteilen. Damit wird eine Überbeanspruchung der Kliniken vermieden.
Über den Tellerrand schauen
Ein sehr wichtiger Punkt der definierten Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen, sogar bundesweit. Hilfeleistungen machen nicht an politischen oder telekommunikationstechnischen Grenzen Halt. Deshalb müssen sich Leitstellen ggf. untereinander die Einsätze übergeben. Auch wissen Hilfesuchende nicht wer als zuständig für das Hilfeersuchen festgelegt wurde. Das zu koordinieren ist Aufgabe einer Leitstelle.
In diesem Zusammenhang kann gleich der nächste Punkt hervorgehoben werden, die Zusammenarbeit an Gefahrenschwerpunkten. Hier spielen ähnliche Überlegungen eine Rolle. Ein Gefahrenschwerpunkt kann die Leistungsfähigkeit eines Kreises oder kreisfreien Stadt an die eigenen Grenzen bringen, z. B. Hochwasser. Dann wird eine überörtliche Zusammenarbeit notwendig. Leitstellen fungieren als Ansprechpartner für die Abforderung von Hilfskräften.